Gemeinsam Pflegen

Lohnrechner für
pflegende Angehörige

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass ihre Unterstützung anerkannt und entschädigt werden kann. Oft bleibt dieses Wissen aus Unsicherheit oder fehlender Information ungenutzt.

Der Lohnrechner für pflegende Angehörige gibt dir eine erste Orientierung. Er ersetzt keine persönliche Beratung, zeigt dir aber, ob sich der nächste Schritt lohnt.

Wie geht es danach weiter?

Wie setzt sich dein Lohn zusammen?

Die Entschädigung hängt davon ab, welche Tätigkeiten du übernimmst und wie viel Zeit du investierst.

Grundpflege

37.90

CHF / h

Alltägliche Unterstützung bei der Selbstversorgung.

Behandlungspflege

45.50

CHF / h

Medizinische Massnahmen nach Anleitung.

Betreuung

Nicht vergütet

Soziale Unterstützung ohne Pflegecharakter.

Rechenbeispiel: So könnte dein Lohn aussehen

Annahme:


Pflegeart:

Grundpflege

Stundensatz:

CHF 37.90

Stunden pro Tag:

2 Stunden

Tage pro Woche:

6 Tage

Dein Verdienst:


Stunden/Monat:

Grundpflege

Bruttolohn:

CHF 37.90

Sozialabzüge (~7%):

2 Stunden

Netto/Monat:

CHF 1’832.–

Woher kommt das Geld?

Eine berechtigte Frage! Die gute Nachricht: Weder du noch dein Angehöriger müssen dafür bezahlen. Die Entschädigung wird über die obligatorische Krankenversicherung (KVG) finanziert. Das bedeutet, dass die Krankenkasse deines Angehörigen die Pflegeleistungen mitfinanziert. Unabhängig davon, ob die Pflege durch professionelle Fachkräfte oder durch dich als Angehörigen erbracht wird. So kannst du dich ganz auf die Betreuung konzentrieren, ohne dir Sorgen um die finanzielle Seite machen zu müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Faire Entlöhnung

Du leistest jeden Tag wertvolle Pflegearbeit. Wir sorgen dafür, dass dein Engagement fair entlöhnt wird und du finanziell entlastet wirst – transparent und nachvollziehbar.

Aus- und Weiterbildung

Du erhältst Zugang zu Aus- und Weiterbildungen, die dir Sicherheit geben und dein Wissen stärken. So fühlst du dich im Pflegealltag unterstützt und besser vorbereitet.

Optimale Pflege

Du wirst in deiner Rolle nicht allein gelassen. Mit fachlicher Unterstützung und klarer Begleitung kannst du die Pflege so gestalten, dass sie für dich und deine Angehörigen gut machbar bleibt.

Deine Vorteile
auf einen Blick

Du übernimmst Verantwortung für einen Menschen, der dir nahesteht. Oft ganz selbstverständlich. Genau dafür sollst du Unterstützung erhalten. Bei Gemeinsam pflegen profitierst du von fairen Rahmenbedingungen, persönlicher Begleitung und Angeboten, die dir den Pflegealltag erleichtern.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung?

Nicht jeder, der pflegt, kann entschädigt werden, aber viel mehr Menschen als gedacht. Hier die wichtigsten Voraussetzungen.

Du hast gute Chancen, wenn...

Es wird schwieriger, wenn...

Häufige Fragen zum Lohnrechner

Du hast noch Fragen zum Lohnrechner für pflegende Angehörige? Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Anspruch, Berechnung und Auszahlung.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein, der Rechner gibt dir eine erste Einschätzung. Der tatsächliche Anspruch hängt von deiner individuellen Situation ab und wird in einem persönlichen Gespräch geklärt.

Das ist kein Problem. Eine Hilflosenentschädigung ist keine Voraussetzung, damit Pflegeleistungen über die Krankenkasse abgerechnet und vergütet werden können. Entscheidend ist eine ärztliche Verordnung für Grundpflege.

Ja. Der Lohn gilt als Einkommen und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Sozialversicherungsbeiträge (z. B. AHV/IV/EO, Unfallversicherung, ggf. Pensionskasse) werden direkt vom Lohn abgezogen.
Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Die Pflegestunden werden individuell geplant und können – je nach Situation – mit einer anderen beruflichen Tätigkeit kombiniert werden. Wichtig ist, dass die Pflege zuverlässig und in der nötigen Qualität gewährleistet bleibt.
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind (ärztliche Verordnung, Bedarfsabklärung, Vertrag, Anmeldung bei den Versicherungen), können Pflegestunden abgerechnet werden. In der Regel erfolgt die erste Lohnzahlung innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Abschluss der Anmeldung, danach monatlich.