Gemeinsam Pflegen
Lohnrechner für
pflegende Angehörige
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass ihre Unterstützung anerkannt und entschädigt werden kann. Oft bleibt dieses Wissen aus Unsicherheit oder fehlender Information ungenutzt.
Der Lohnrechner für pflegende Angehörige gibt dir eine erste Orientierung. Er ersetzt keine persönliche Beratung, zeigt dir aber, ob sich der nächste Schritt lohnt.
Wie geht es danach weiter?
- Du erhältst eine erste Einschätzung, die dir Orientierung gibt.
- Wir besprechen deine Situation gemeinsam und beantworten deine Fragen.
- Wir prüfen die Voraussetzungen und zeigen dir realistisch auf, was möglich ist.
- Wenn du möchtest, begleiten wir dich weiter und übernehmen die nächsten Schritte.
Wie setzt sich dein Lohn zusammen?
Die Entschädigung hängt davon ab, welche Tätigkeiten du übernimmst und wie viel Zeit du investierst.
Grundpflege
37.90
CHF / h
Alltägliche Unterstützung bei der Selbstversorgung.
- Körperpflege & Hygiene
- An- und Auskleiden
- Hilfe beim Essen
- Toilettengang
Behandlungspflege
45.50
CHF / h
Medizinische Massnahmen nach Anleitung.
- Medikamente geben
- Wundversorgung
- Injektionen
- Vitalzeichen messen
Betreuung
Nicht vergütet
Soziale Unterstützung ohne Pflegecharakter.
- Gesellschaft leisten
- Spaziergänge
- Einkaufen
- Haushaltshilfe
Rechenbeispiel: So könnte dein Lohn aussehen
Annahme:
Pflegeart:
Grundpflege
Stundensatz:
CHF 37.90
Stunden pro Tag:
2 Stunden
Tage pro Woche:
6 Tage
Dein Verdienst:
Stunden/Monat:
Grundpflege
Bruttolohn:
CHF 37.90
Sozialabzüge (~7%):
2 Stunden
Netto/Monat:
CHF 1’832.–
Woher kommt das Geld?
Eine berechtigte Frage! Die gute Nachricht: Weder du noch dein Angehöriger müssen dafür bezahlen. Die Entschädigung wird über die obligatorische Krankenversicherung (KVG) finanziert. Das bedeutet, dass die Krankenkasse deines Angehörigen die Pflegeleistungen mitfinanziert. Unabhängig davon, ob die Pflege durch professionelle Fachkräfte oder durch dich als Angehörigen erbracht wird. So kannst du dich ganz auf die Betreuung konzentrieren, ohne dir Sorgen um die finanzielle Seite machen zu müssen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Dein Angehöriger zahlt nicht mehr als vorher
- Die Leistungen stehen ihm sowieso zu
- Wir kümmern uns um alle Abrechnungen
- Du bekommst einen regulären Lohn mit Sozialversicherung
Faire Entlöhnung
Du leistest jeden Tag wertvolle Pflegearbeit. Wir sorgen dafür, dass dein Engagement fair entlöhnt wird und du finanziell entlastet wirst – transparent und nachvollziehbar.
Aus- und Weiterbildung
Du erhältst Zugang zu Aus- und Weiterbildungen, die dir Sicherheit geben und dein Wissen stärken. So fühlst du dich im Pflegealltag unterstützt und besser vorbereitet.
Optimale Pflege
Du wirst in deiner Rolle nicht allein gelassen. Mit fachlicher Unterstützung und klarer Begleitung kannst du die Pflege so gestalten, dass sie für dich und deine Angehörigen gut machbar bleibt.
Deine Vorteile
auf einen Blick
Du übernimmst Verantwortung für einen Menschen, der dir nahesteht. Oft ganz selbstverständlich. Genau dafür sollst du Unterstützung erhalten. Bei Gemeinsam pflegen profitierst du von fairen Rahmenbedingungen, persönlicher Begleitung und Angeboten, die dir den Pflegealltag erleichtern.
Wer hat Anspruch auf Entschädigung?
Nicht jeder, der pflegt, kann entschädigt werden, aber viel mehr Menschen als gedacht. Hier die wichtigsten Voraussetzungen.
Du hast gute Chancen, wenn...
- Du regelmässig bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität hilfst.
- Du verwandte Person bist.
- Die Pflege zu Hause stattfindet (nicht im Heim).
- Du in der Schweiz wohnhaft bist.
Es wird schwieriger, wenn...
- Dein Angehöriger in einem Pflegeheim lebt.
- Du nur Haushaltshilfe oder Gesellschaft leistest (ohne Pflege).
- Die pflegebedürftige Person keine IV/AHV-Berechtigung hat.
- Aber: Auch in diesen Fällen gibt es manchmal Lösungen. Sprich mit uns und wir schauen uns deine Situation an.
Häufige Fragen zum Lohnrechner
Du hast noch Fragen zum Lohnrechner für pflegende Angehörige? Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Anspruch, Berechnung und Auszahlung.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein, der Rechner gibt dir eine erste Einschätzung. Der tatsächliche Anspruch hängt von deiner individuellen Situation ab und wird in einem persönlichen Gespräch geklärt.
Was, wenn mein Angehöriger noch keine Hilflosenentschädigung hat?
Das ist kein Problem. Eine Hilflosenentschädigung ist keine Voraussetzung, damit Pflegeleistungen über die Krankenkasse abgerechnet und vergütet werden können. Entscheidend ist eine ärztliche Verordnung für Grundpflege.